Sei dabei!
Antragsfrist zur vierten Förderrunde 2024
Alle Anträge, über die das Bündnis bei seinem nächsten Treffen entscheiden soll, müssen bis spätestens 29. Mai 2025 bei der Koordinierungs- und Fachstelle der Partnerschaft für Demokratie eingereicht worden sein. Hier kommen Sie zur Interessensbekundung.
Jetzt Antrag einreichen!
Haben Sie eine einschlägige oder auch schon konkrete Projektidee?
Dann kontaktieren Sie direkt die Koordinierungs- und Fachstelle.
Brennen auch Sie für Demokratie und wollen sich für Vielfalt oder gegen Extremismus einsetzen?
Dann laden wir Sie herzlich ein, sich im Rahmen des Bündnisses oder des Jugendforums zu beteiligen.
Antragsfrist | Bündnistreffen | Thema |
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Keine Anträge | 23.01.2025 | Geschäftsordnung 2025 |
Keine Anträge | 27.03.2025 | Leitbildprozess |
Keine Anträge | 22.05.2025 | Netzwerktreffen Bündnis |
29.05.2025 | 26.06.2025 | 1. Förderrunde 2025 |
07.08.2025 | 04.09.2025 | 2. Förderrunde 2025 |
Förderberechtigung
Wer kann einen Antrag auf Projektförderung stellen?
Grundsätzlich sind nur gemeinnützige Organisationen antragsberechtigt für die Projektförderung von „Vielfalt demokratisch leben!“. Die Planung, Durchführung und Nachbereitung eines förderfähigen Projekts erfordern einen hohen Arbeitsaufwand.
Voraussetzungen
Bedingung für die Bewilligung des Antrags ist ein Nachweis über den gemeinnützigen Charakter der Organisation.
Zudem sind die Träger eines förderungswürdigen Projekts im Falle einer Bewilligung von Fördergeldern zur sparsamen Verwendung der Fördermittel verpflichtet.
Beispiele nichtstaatlicher Organisationen
- eingetragene Vereine
- juristische Personen (Kirchengemeinden, Verbände)
- Initiativen (Bürgerbündnisse, Aktionskreise)
- selbstorganisierte Einrichtungen
- anerkannte Träger der kommunalen und freien Jugendhilfe
Förderfähigkeit
Welche Projekte sind förderfähig?
„Vielfalt demokratisch leben!“ ist als Ausführungsinstanz auf Kreisebene des Bundesprogramms „Demokratie leben!“ den drei übergeordneten Zielen Demokratie fördern, Vielfalt gestalten und Extremismus vorbeugen verpflichtet. Grundsätzlich sind daher alle Projekte förderfähig, die der Verfolgung wenigstens eines oder mehrerer dieser Ziele dienen. Die finale Entscheidung über die Förderung eines Projekts erfolgt jedoch erst nach einer genauen Prüfung des zu erwartenden Mehrwerts und einer Diskussion im Bündnis.
Gestaltung
Bei der konkreten Ausgestaltung der Projekte sind der Fantasie quasi keine Grenzen gesetzt. Bei dem Projekt kann es sich um eine einmalige Veranstaltung, eine Veranstaltungsreihe oder um ein kontinuierlich fortlaufendes Projekt handeln.
Auch bei der Wahl des konkreten Projektformats besteht ein großes Gestaltungspotenzial. Machen Sie sich im Rahmen Ihres Projektes – auf Ihre eigene Art und Weise – stark für Demokratie und Vielfalt sowie gegen Extremismus.
Sie können mit Ihrem Projekt sowohl ein großes und breit gefächertes Publikum ansprechen, als auch eine eng definierte Zielgruppe.
Potenzielle Projektformate
- Kunstprojekte
- Plakataktionen
- Ausstellungen
- Sportaktionen
- Aktionstage, Workshops & Planspiele
- Debatten- und Dialogprojekte
- Fort- und Weiterbildungsprojekte
- Begegnungsprojekte
- Erstellung von Lern- und Informationsmaterialien
- Digitale Konzepte und Social Media-Aktionen
Sie haben eine Projektidee?
Wenn Sie eine Projektidee haben, wenden Sie sich einfach an die Koordinierungs- und Fachstelle. Wir unterstützen und beraten Sie gerne.
Antragstellung
Von der Projektidee zum Förderantrag!
Wenn Sie eine Idee für ein Projekt haben, sowie Lust dieses durchzuführen ist der erste Schritt der Entwurf eines groben Fahrplans. Dieser bildet die Grundlage für inhaltlich-organisatorische Beratungen mit der Koordinierungs- und Fachstelle.
Wie immer gilt, dass Sie sich bei Fragen und Unklarheiten immer gerne ans uns, wenden können. Wir begleiten Sie von A bis Z durch den Antragsprozess und unterstützen Sie darüber hinaus bei der Projektdurchführung.
Antragstellung
Nach der Erstellung eines Projektfahrplans und Absprache mit der Koordinierungs- und Fachstelle, kann ein Förderantrag gestellt werden.
Pro-Tipp: Bevor Sie die Formulare final beim federführenden Amt einreichen, wenden Sie sich erneut an uns, die Koordinierungs- und Fachstelle. Wir gehen abschließend noch einmal alles gemeinsam mit Ihnen durch. Denn liegt der Antrag erst einmal beim Amt, sind keine Änderungen mehr möglich!
Inhalt eines Projektfahrplans
- Projektanlass
- Projektziel
- Zielgruppe
- Projektformat
- Veranstaltungsfrequenz
- Veranstaltungsformat
- Kostenkalkulation
- Zeitplan
Im Downloadbereich finden Sie eine Reihe von Merkblättern und Formularen, die bei der Erstellung eines Projektfahrplans sowie die spätere Projektbeantragung hilfreich sind.
Kontaktieren Sie uns
Ihr Ansprechpartner
Setzen Sie sich über E-Mail und Telefon sowie nach Absprache auch persönlich mit uns in Verbindung. Gerne beantworten wir Ihnen alle Fragen bezüglich des Projektes.

